Reitbeteiligungsvertrag per Handschlag Zwischen dem Eigentümer und dem Nutzer wird eine Reitbeteiligung über die Nutzung eines Pony oder Pferdes vereinbart.
§ 1 Art und Umfang der Nutzung Der Nutzer darf das Pony (Pferd) des Eigentümers nach Maßgabe dieses Vertrages reiten/longieren. Turniereinsätze oder die Teilnahme an Springstunden/Jagden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Eigentümers zulässig. Der Nutzer darf das Pony (Pferd) nach Vereinbarung pro Woche bis zu jeweils einer Stunde reiten/longieren.
§ 2 Kostenbeteiligung Der Nutzer zahlt für das Nutzungsrecht ein monatliches Entgelt nach Vereinbarung. Der Betrag wird bis zum 3. eines jeden Monats in bar gezahlt oder per Überweisung. Auf folgendes Konto: Andrea Leisner Stadtsparkasse Düsseldorf IBAN: DE74 3005 0110 0042 3090 21 BIC: DUSSDEDDXXX Der Nutzer beteiligt sich nicht an den Kosten für Tierarzt (Impfung oder Entwurmung), Futter und Hufbeschlag.
§ 3 Pflege Der Nutzer verpflichtet sich, das Pony (Pferd) ordnungsgemäß zu pflegen, mit ihm nach den Regeln einer fachgerechten Pferdehaltung umzugehen und Ausrüstungsgegenstände pfleglich zu behandeln und zu reinigen. Zudem verpflichtet sich der Nutzer bei der Stallarbeit ( ausmisten und füttern ) zu helfen. Soweit erforderlich, ist der Nutzer berechtigt, einen Tierarzt im Namen des Eigentümers zu beauftragen. Der Eigentümer ist unverzüglich zu unterrichten.
§ 4 Haftung Für das Pony (Pferd) besteht eine Tierhalterhaftpflichtversicherung. Der Nutzer beteiligt sich an den Kosten hierfür nicht. Der Eigentümer verpflichtet sich, die Versicherung über den Abschluss der Reitbeteiligung zu unterrichten. Die Vertragsparteien gehen davon aus, dass über die Tierhalterhaftpflichtversicherung der Nutzer keinen Versicherungsschutz für eigene Schäden genießt. Eine Haftung des Eigentümers gegenüber dem Nutzer wird ausgeschlossen. Der Nutzer haftet für Schäden am Pony (Pferd), die von ihm verursacht werden allein. Hat der Eigentümer einen Schaden am Pony (Pferd) schuldhaft verursacht, trägt er die Tierarztkosten allein.
§ 5 Dauer des Vertrages Der Vertrag beginnt nach Vereinbarung und läuft auf unbestimmte Zeit. Der Vertrag kann, wenn er auf unbestimmte Zeit abgeschlossen ist, von jeder Partei unter Einhaltung einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.
§ 6 Zusätzliche Vereinbarungen Änderungen des Vertrages und Kündigungen bedürfen der Textform ( E-Mail ). Version 1.6 Düsseldorf, 01. Januar 2025 Andrea und Volker Leisner |